EFK-Jahresunterweisung: Pflichtunterweisung für Elektrofachkräfte nach DGUV Vorschrift 1 § 4
Auch Ihr erfahrenster Elektriker muss jedes Jahr neu unterwiesen werden - und Sie das im Ernstfall belegen können.
Online live - ein Tag - 299 € netto pro Teilnehmer - inklusive Doku-Paket
Eintägige online Schulungen
von Montag bis Samstag, damit Ihr Tagesgeschäft weiter läuft.
Jährliche Pflichtunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 § 4 und DIN VDE 0105-100,
mit Nachweisen, die BG und Gericht akzeptieren
Inklusive Dokumentations-Paket:
Schulungsbescheinigung und Jahresunterweisungs-Plan für die nächste Begehung
Nach: DGUV V3 · DGUV Vorschrift 1 § 4 · DIN VDE 0105-100 · ArbSchG § 12
Erfahrung schützt nicht vor dem Stromunfall
Der Geselle, der seit 20 Jahren Schaltschränke verdrahtet.
Der Meister, der jede neue Anlage im Betrieb abnimmt.
Der Techniker, der die Schaltpläne zeichnet, nach denen die anderen arbeiten.
Auch die trifft es.
Fast jeder zweite (48,5 %) der von der BG ETEM erfassten Stromunfälle trifft ausgebildete Elektrofachkräfte.
Nicht, weil sie es nicht könnten. Sondern weil Strom keine Warnung gibt. Eine Leitung unter Spannung sieht aus wie eine tote. Nichts verrät den Unterschied.
Und manchmal muss es schnell gehen. Der Kollege wartet, „das mach ich eben fertig". Niemand misst nach. Diesmal steht sie unter Spannung.
Und genau deshalb macht das Gesetz keine Ausnahme bei Erfahrung:
Die DGUV Vorschrift 1 § 4 verlangt die Unterweisung jedes Jahr für jede Elektrofachkraft. Auch für den mit 20 Berufsjahren.
Steht dann eines Tages die Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft im Betrieb, fragt sie nicht, wie gut Ihre Leute sind. Sie fragt, wie gut Ihre Nachweise sind.
Diesen Nachweis können Sie vorlegen. Oder Sie stehen mit leeren Händen da.
Solange nichts passiert, fragt meistens keiner nach.
… bis einer fragt.
EFK-Jahresunterweisung: Für wen ist sie?
Typische Berufsgruppen, die wir regelmäßig schulen
Die Unterweisung richtet sich an Mitarbeiter, die bereits ausgebildete Elektrofachkräfte sind und ihre jährliche Pflichtunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 § 4 brauchen.
Wenn in Ihrem Betrieb ausgebildete Elektrofachkräfte arbeiten - vom Gesellen bis zur VEFK, ist diese Unterweisung jedes Jahr fällig. Unabhängig von Erfahrung, Position und Betriebszugehörigkeit.
Elektrogesellen,
die in Ihrem Betrieb Schaltschränke verdrahten, Anlagen errichten und instand halten
Elektromeister,
die Anlagen abnehmen, Mitarbeiter führen und für die elektrotechnische Sicherheit im Betrieb verantwortlich sind
Staatlich geprüfte Techniker und Elektroingenieure,
die elektrotechnisch planen, auslegen und Schaltpläne erstellen
Betriebs- und Instandhaltungselektriker
in Produktions- und Industriebetrieben
Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK),
die ihre eigene Fachkunde erhalten und gleichzeitig die Jahresunterweisung sauber dokumentiert wissen wollen
EFK‒Jahresunterweisung: Was wird vermittelt?
An einem Tag bringt die Jahresunterweisung erfahrene Elektrofachkräfte auf den aktuellen Stand. Sie setzt dort an, wo in der Praxis die Unfälle passieren:
Aktuelle Vorschriften und Normenänderungen
Was sich seit der letzten Unterweisung in DGUV V3, DIN VDE 0105-100 und den einschlägigen Normen geändert hat
Neue Anforderungen, die im Tagesgeschäft leicht untergehen
Verständnisprüfung am Ende des Tages
Schriftliche Lernzielkontrolle als Nachweis für die BG-Begehung
Unfallanalysen aus dem laufenden Jahr
Aktuelle Fälle aus dem BG-ETEM-Unfallregister
Was Ihre Fachkräfte daraus für ihre tägliche Arbeit mitnehmen
Erste Hilfe und Verhalten bei Stromunfällen
Sofortmaßnahmen bei Körperdurchströmung
Was nach einem „Wischer" zwingend zu tun ist und was meistens unterlassen wird
Die fünf Sicherheitsregeln nach DIN VDE 0105-100 - Auffrischung mit Schwerpunkt
1
Freischalten
2
Gegen Wiedereinschalten sichern
3
Spannungsfreiheit feststellen
4
Erden und kurzschließen
5
Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
Rund 82 % der von der BG ETEM ausgewerteten Stromunfälle gehen auf Verstöße gegen Regel 1 und Regel 3 zurück. Genau diese beiden Routinegriffe stehen im Zentrum.
Worauf die Jahresunterweisung rechtlich aufbaut
Vier Regelwerke definieren, wer in Deutschland als Elektrofachkraft arbeiten darf und wie diese Qualifikation durch jährliche Unterweisung erhalten bleibt
DGUV Vorschrift 1 § 4 und ArbSchG § 12 verpflichten den Unternehmer zur regelmäßigen Unterweisung - bei der Elektrofachkraft konkret jährlich, plus anlassbezogen bei Änderungen.
DGUV Vorschrift 3 regelt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht errichtet, geändert, instand gehalten und betrieben werden dürfen.
DIN VDE 1000-10 definiert die Elektrofachkraft als Person, die durch ihre fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
DIN VDE 0105-100 definiert den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und die fünf Sicherheitsregeln.
In Ihrem Schulungsnachweis taucht jedes dieser Regelwerke auf. Das ist kein “Nice-to-have”, sondern der Beleg, dass die Unterweisung inhaltlich an der richtigen Stelle aufgehängt ist und damit bei einer Begehung als rechtskonform anerkannt wird.
Was Ihre Elektrofachkräfte aus der Jahresunterweisung mitnehmen
Nach dem Schulungstag ist die Fachkunde Ihrer Elektrofachkraft aufgefrischt und auf dem aktuellen Stand.
Sie kennen die Normen- und Vorschriftenänderungen des laufenden Jahres und wissen, was das für ihre tägliche Arbeit bedeutet
Sie kennen die aktuellen Unfallschwerpunkte und wissen, an welchen Routinegriffen sie selbst zweimal hinsehen müssen
Sie haben die fünf Sicherheitsregeln wieder präzise im Kopf, in der richtigen Reihenfolge
Sie wissen wieder, was im Stromunfall in den ersten Sekunden zählt und was nach einem „Wischer" zwingend zu tun ist
Ihre Pflichtunterweisung für das laufende Jahr ist erfüllt und dokumentiert
Was Sie damit konkret in der Hand haben:
Einmal im Jahr nimmt jede Ihrer Elektrofachkräfte den Kopf hoch und sieht wieder hin, wo sie sonst schon nicht mehr hinschaut.
Und Sie als Geschäftsführer haben den Nachweis, dass genau das passiert ist.
Was Sie als Geschäftsführer am Ende des Tages in der Hand haben
Andere Anbieter liefern eine Teilnahmebescheinigung. Mehr nicht.
Bei uns kommt das vollständige Doku‒Paket dazu: die Unterlagen, die bei einer Begehung tatsächlich Gewicht haben
Schulungsbescheinigung mit Namen Ihres Mitarbeiters, Datum, allen Schulungsinhalten und der bestandenen Lernzielkontrolle. Unterzeichnet vom Dozenten.
Jahresunterweisungs-Plan: die tabellarische Übersicht aller bei Ihnen unterwiesenen Elektrofachkräfte, mit Datum der letzten Unterweisung und Fälligkeitstermin der nächsten. Genau die Liste, die die Aufsichtsperson der BG zuerst sehen will.
Bestellurkunden-Vorlage nach DIN VDE 1000-10, wenn Sie Ihre Elektrofachkraft offiziell in einer Rolle bestellen wollen, etwa als verantwortliche Elektrofachkraft für einen bestimmten Anlagenbereich. Vorausgefüllt mit den Daten Ihres Mitarbeiters.
Eine Tätigkeitsabgrenzung wie bei EuP und EFKffT brauchen Sie hier nicht: Die ausgebildete Elektrofachkraft ist in ihrem Fachgebiet nicht auf festgelegte Einzeltätigkeiten beschränkt.
Sie unterschreiben. Inhalt und rechtssichere Form liefern wir.
Was nach der Schulung passiert:
Unser Erinnerungs‒System
Eine EFK-Jahresunterweisung, die der BG standhält, lebt von der lückenlosen Folge. Eine vergessene Jahresunterweisung wiegt mehr als drei perfekt durchgeführte. Deshalb behalten wir den Folgetermin im Blick.
Nach Ihrer Schulung schreiben wir uns Ihren Folgetermin in den Kalender. Etwa zehn Monate später bekommen Sie eine kurze Mail:
„Erinnerung, Ihre EFK-Mitarbeiter werden im [Monat] fällig. Diese Termine sind aktuell frei: […]."
Sie entscheiden, ob und wann Sie buchen. Wir sorgen dafür, dass die Erinnerung kommt, bevor der Stichtag verstreicht. So entsteht über die Jahre genau die lückenlose Dokumentation, die der BG-Prüfer als Erstes sehen will. Nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil ein verpasster Termin in der Begehung ein eigenes Problem ist.
Ihr Dozent: Marcel Kroner
Sieben Jahre Verantwortliche Elektrofachkraft bei der DB Netz AG. Über 1.000 unterwiesene Teilnehmer. Heute Bereichsleiter in einem Ingenieurbüro in der Bahnbranche - also weiter im Beruf.
„Während der Schulung zeigt sich bereits bei der ersten Praxisfrage , ob ein Dozent aus dem Tagesgeschäft kommt oder aus dem Lehrbuch"
Marcels Erfahrung als Dozent:
0
+ geschulte Teilnehmer
0
+ gehaltene Schulungen
0
+ Jahre erfahren als VEFK
Marcel Kroner, Gründer Akademie für Elektrische Sicherheit
Der erste Schritt:
das kostenfreie Erstgespräch
In 30 Minuten klären wir gemeinsam:
EFK-Jahresunterweisung: FAQs
Viele unserer Kunden haben im Vorfeld folgende Fragen:
Mein Mitarbeiter ist seit 30 Jahren Elektriker. Muss der wirklich jedes Jahr zur Unterweisung?
Wer darf eine Elektrofachkraft überhaupt unterweisen?
Was ist der Unterschied zur EFKffT-Auffrischung?
Bilden Sie auch zur Elektrofachkraft aus?
Was passiert, wenn die jährliche Unterweisung fehlt?