Zum Inhalt springen

Ihre Fragen an uns

Die häufigsten Fragen vorab: Unsere Schulungen sind als Unterweisung anerkannt, weil sie online live mit einem Dozenten stattfinden, eine Verständnisprüfung enthalten und dokumentiert werden — die Anforderungen aus § 12 ArbSchG und DGUV Information 211-005. An einer Schulung nehmen höchstens 20 Personen teil, ein Termin ist in der Regel innerhalb von vier Wochen möglich.
Viele unserer Kunden haben im Vorfeld dieselben Fragen. Hier finden Sie alle Antworten thematisch. Was Sie hier nicht beantwortet finden, klären wir gerne im kostenfreien Erstgespräch.

Allgemeines zu unseren Schulungen

Viele unserer Kunden haben im Vorfeld folgende Fragen:
Erkennt die Berufsgenossenschaft Ihre Schulung wirklich an?
Gilt die Schulung auch, wenn wir nicht bei der BG ETEM versichert sind?
Was kostet eine Schulung – gibt es versteckte Kosten?
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Wie viele Teilnehmer können an einer Schulung teilnehmen?
Welche Technik brauchen meine Mitarbeiter für die Online-Live-Schulung?
Was passiert, wenn ein Teilnehmer am Schulungstag krank wird?
Bieten Sie auch Inhouse-Schulungen vor Ort an?
Worin unterscheiden Sie sich von TÜV, Dekra und IHK-Akademien?

Erstgespräch und Ablauf

Viele unserer Kunden haben im Vorfeld folgende Fragen:
Wie läuft das kostenfreie Erstgespräch ab?
Wie ist der Ablauf von der ersten Anfrage bis zur fertigen Dokumentation?

Rechtliche Grundlagen

Viele unserer Kunden haben im Vorfeld folgende Fragen:
Worin unterscheiden sich EFK, EFKffT und EuP?
Müssen Unterweisungen wirklich jedes Jahr stattfinden?
Reicht die jährliche Unterweisung allein, damit unser Versicherer im Schadensfall zahlt?
Wer darf elektrotechnisches Personal unterweisen?
Was passiert, wenn die jährliche Unterweisung fehlt?

Doku-Paket

Viele unserer Kunden haben im Vorfeld folgende Fragen:
Welche Dokumente bekomme ich genau und was muss ich selbst unterschreiben?
Was passiert mit dem Jahres-Unterweisungs-Plan in den Folgejahren?

Fragen zu den einzelnen Kursen

Viele unserer Kunden haben im Vorfeld folgende Fragen:
Brauchen meine Mitarbeiter Vorkenntnisse für den EuP-Grundlehrgang?
Können wir die EuP-Jahresunterweisung buchen, ohne dass die Mitarbeiter den Grundlehrgang absolviert haben?
Wir sind ein SHK-Betrieb – können Sie die Schulung wirklich auf unsere Anwendungsfälle abstimmen?
Was darf eine EuP nach der Schulung tatsächlich, und was nicht?
Bilden Sie auch zur Elektrofachkraft (EFK) aus?
Bieten Sie auch die EFKffT-Grundausbildung an?

Ihre Frage war nicht dabei?

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir alles, was hier nicht beantwortet wurde – konkret, persönlich, in 30 Minuten. Ohne Verpflichtung.
Marcel Kroner, Gründer der Akademie für Elektrische Sicherheit

Fachliche Verantwortung

Marcel Kroner

Gründer der Akademie für Elektrische Sicherheit

Gelernter Elektroniker für Automatisierungstechnik, studierter Ingenieur, sieben Jahre verantwortliche Elektrofachkraft bei der DB Netz AG. Heute Bereichsleiter eines Ingenieurbüros in der Bahnbranche und weiterhin im Beruf.

Als VEFK im Tagesgeschäft wusste ich, was die BG verlangt. Als Trainer weiß ich, was ein Geschäftsführer braucht, der nicht jeden Tag an Spannung denkt.

Zuletzt aktualisiert: 19. August 2026