Was darf eine EuP, und was nicht? Der klare Leitfaden für Geschäftsführer
Welche elektrotechnischen Arbeiten Sie einer unterwiesenen Person übertragen dürfen, wo die Grenze verläuft, und was passiert, wenn die Berufsgenossenschaft nach der Aufsicht fragt.
Kurzantwort
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf ausschließlich die elektrotechnischen Arbeiten ausführen, für die sie eine fachgerechte Einweisung erhalten hat, und immer nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Eigenverantwortlich darf sie keine Arbeiten an elektrischen Anlagen durchführen. Der Umfang ergibt sich aus Tabelle 5 der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 — dort steht amtlich, welche Tätigkeit welche Qualifikation voraussetzt.