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Qualifikation und Verantwortung

Was darf eine EuP, und was nicht? Der klare Leitfaden für Geschäftsführer

Welche elektrotechnischen Arbeiten Sie einer unterwiesenen Person übertragen dürfen, wo die Grenze verläuft, und was passiert, wenn die Berufsgenossenschaft nach der Aufsicht fragt.

Zuletzt aktualisiert: 23. Juli 2026Lesedauer etwa 14 Minuten

Kurzantwort

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf ausschließlich die elektrotechnischen Arbeiten ausführen, für die sie eine fachgerechte Einweisung erhalten hat, und immer nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Eigenverantwortlich darf sie keine Arbeiten an elektrischen Anlagen durchführen. Der Umfang ergibt sich aus Tabelle 5 der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 — dort steht amtlich, welche Tätigkeit welche Qualifikation voraussetzt.

Das Wichtigste in Kürze

01

Eine EuP ist keine Elektrofachkraft und wird auch nie zu einer, egal wie lange sie im Betrieb ist.

02

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3, DGUV Information 203-002, DIN VDE 1000-10.

03

Eigenverantwortlich ist für die EuP ausgeschlossen. Sie arbeitet ausschließlich unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

04

Die Elektrofachkraft muss nicht neben der EuP stehen. Sie entscheidet aber, wann sie es doch tun muss, und trägt die Verantwortung für diese Entscheidung.

05

Der Unternehmer muss die Elektrofachkraft schriftlich mit der Leitungs- und Aufsichtsführung beauftragen. Ohne das ist der Einsatz einer EuP nicht sauber organisiert.

06

Ortsveränderliche Betriebsmittel darf die EuP sogar in eigener Verantwortung prüfen, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte vorhanden sind. Das ist die weitestgehende Befugnis überhaupt.

07

Ohne dokumentierte jährliche Unterweisung ist die Rechtsstellung der EuP im Streitfall nicht nachweisbar, und der Geschäftsführer haftet über § 130 OWiG persönlich.

Was ist eine EuP? Definition und rechtliche Grundlage

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist ein elektrotechnischer Laie mit einer klar begrenzten Zusatzqualifikation. Sie wurde von einer Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren belehrt, angelernt und in die notwendigen Schutzmaßnahmen eingewiesen. Sie bleibt aber, juristisch betrachtet, ein Laie mit Sonderbefugnis, keine Fachkraft.

Die BG ETEM formuliert es so: Eine EuP arbeitet grundsätzlich unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, die die Fachverantwortung für sie trägt. Sie muss jederzeit die Möglichkeit haben, bei Unklarheiten Rückfragen zu stellen.

Die vier Rahmenbedingungen

Nach BG ETEM muss eine EuP durch eine Elektrofachkraft:

  • 01

    über die übertragenen Aufgaben unterrichtet,

  • 02

    über die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten belehrt,

  • 03

    über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen,

  • 04

    erforderlichenfalls praktisch angelernt worden sein.

Fehlt einer dieser vier Bausteine, ist die Person keine EuP im Sinne der Vorschrift, auch dann nicht, wenn sie ein Zertifikat vorlegt.

Der eine Satz, der alles entscheidet

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen eigenverantwortlich keine Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ausführen.

DGUV Information 203-002

Das ist die harte Grenze. Wer diesen Satz verinnerlicht, erspart sich neun von zehn Diskussionen im Betrieb.

Wie wird man EuP? Ausbildung und Anlernen

Die Ausbildung zur EuP besteht aus theoretischer Unterweisung und praktischem Anlernen im Betrieb. Eine normativ vorgeschriebene Mindestdauer gibt es nicht. Entscheidend ist nicht die Stundenzahl, sondern ob die vier oben genannten Bausteine für die konkret vorgesehenen Tätigkeiten abgedeckt sind.

Die theoretische Grundunterweisung lässt sich in einem Tag vermitteln. Das Anlernen an der eigenen Anlage kommt im Betrieb hinzu und ist zeitlich nicht pauschal zu beziffern.

Der EuP-Grundlehrgang deckt die theoretische Basis ab. Das Anlernen an der konkreten Anlage bleibt Aufgabe des Betriebs.

Zum EuP-Grundlehrgang

Ein externes Seminar allein reicht nicht

Die Unfallkasse NRW stellt in ihrer Handlungshilfe klar, dass die im Betrieb mit der Leitungs- und Aufsichtsführung beauftragte Elektrofachkraft prüfen muss, ob die vermittelten Inhalte für den konkreten Einsatz ausreichen, und gegebenenfalls eine ergänzende Unterweisung oder örtliche Einweisung durchführt.

EuP, Laie, EFKffT: Wo die Grenzen wirklich verlaufen

Drei Qualifikationsstufen liegen dicht beieinander und werden im Alltag ständig verwechselt. Der Unterschied entscheidet darüber, wer welche Arbeit ausführen darf — und wer haftet.

Tabelle seitlich scrollbar

MerkmalElektrotechnischer LaieEuPEFKffT
Eigenverantwortliche elektrotechnische ArbeitenNeinNeinJa, im festgelegten Rahmen
Arbeiten unter Leitung und Aufsicht einer ElektrofachkraftNur in engen GrenzenJa, das ist der RegelfallNicht erforderlich
Zutritt zu abgeschlossenen elektrischen BetriebsstättenNeinJaJa
Prüfung ortsveränderlicher BetriebsmittelNeinJa, in eigener Verantwortung möglichJa
AusbildungsumfangkeineGrundunterweisung plus betriebliches Anlernen, keine normative Mindestdauerim Handwerk mindestens 80 Stunden plus Praxis, mit Prüfung
FachverantwortungNeinNeinJa, im schriftlich festgelegten Rahmen

Der Punkt, den Betriebe regelmäßig übersehen

Außerhalb ihres schriftlich festgelegten Tätigkeitsbereichs ist eine EFKffT elektrotechnischer Laie, nicht EuP. Wer Solarmonteur mit EFKffT-Ausbildung ist, darf deshalb nicht automatisch als EuP im Bereich Küchentechnik eingesetzt werden.

Die amtliche Liste: Tabelle 5 der DGUV Vorschrift 3

Die Durchführungsanweisung zu § 8 Nr. 2 der DGUV Vorschrift 3 enthält in Tabelle 5 die Randbedingungen für das Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen, aufgeschlüsselt nach Nennspannung und Qualifikation. Diese Tabelle ist das schärfste Werkzeug, das ein Geschäftsführer zur Verfügung hat, um konkret zu entscheiden, was er einer EuP übertragen darf.

Zur Abkürzung in der Tabelle

Die DGUV kürzt die Elektrofachkraft in dieser Tabelle mit EF ab, die elektrotechnisch unterwiesene Person mit EUP, den elektrotechnischen Laien mit L. Im allgemeinen Sprachgebrauch und in vielen Normen steht für die Elektrofachkraft dagegen EFK. Gemeint ist dasselbe. Wir verwenden hier die Schreibweise der Tabelle, damit sie sich eins zu eins mit dem Originaldokument abgleichen lässt. Ein zweiter Punkt zur Nummerierung: Dieselbe Unfallverhütungsvorschrift heißt bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften DGUV Vorschrift 3, bei den Unfallkassen und im öffentlichen Dienst DGUV Vorschrift 4. Der Text ist identisch. Wer als Kommune, Stadtwerk oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes sucht, findet dieselbe Regelung unter der Vier.

Tabelle seitlich scrollbar

NennspannungTätigkeitZulässig für
bis AC 50 V / DC 120 VAlle Arbeiten, soweit eine Gefährdung, etwa durch Lichtbogenbildung, ausgeschlossen istEF, EUP, L
über AC 50 V / DC 120 V1. Heranführen von Prüf-, Mess- und Justiereinrichtungen, Werkzeugen zum Bewegen leichtgängiger Teile, BetätigungsstangenEF, EUP
über AC 50 V / DC 120 V2. Heranführen von Werkzeugen und Hilfsmitteln zum Reinigen sowie Anbringen geeigneter Abdeckungen und AbschrankungenEF, EUP
über AC 50 V / DC 120 V3. Herausnehmen und Einsetzen nicht gegen direktes Berühren geschützter Sicherungseinsätze mit geeigneten Hilfsmitteln, wenn dies gefahrlos möglich istEF, EUP
über AC 50 V / DC 120 V4. Anspritzen unter Spannung stehender Teile bei der Brandbekämpfung oder zum ReinigenEF, EUP
über AC 50 V / DC 120 V5. Arbeiten an Akkumulatoren und Photovoltaikanlagen unter Beachtung geeigneter VorsichtsmaßnahmenEF, EUP
über AC 50 V / DC 120 V6. Arbeiten in Prüfanlagen und Laboratorien unter Beachtung geeigneter Vorsichtsmaßnahmen, wenn es die Arbeitsbedingungen erfordernEF, EUP
über AC 50 V / DC 120 V7. Abklopfen von Raureif mit isolierenden StangenEF, EUP
über AC 50 V / DC 120 V8. Fehlereingrenzung in Hilfsstromkreisen sowie Funktionsprüfung von Geräten und Schaltungennur EF
über AC 50 V / DC 120 V9. Sonstige Arbeiten, wenn zwingende Gründe festgestellt und Weisungsbefugnis, Verantwortlichkeiten und Arbeitsablauf schriftlich festgelegt wurdennur EF
alle NennspannungenAlle Arbeiten, wenn die Stromkreise mit ausreichender Strom- oder Energiebegrenzung versehen sind und keine besonderen Gefährdungen bestehenEF, EUP, L
alle NennspannungenArbeiten zum Abwenden erheblicher Gefahren, etwa für Leben und Gesundheit von Personen oder Brand- und Explosionsgefahrennur EF
alle NennspannungenArbeiten an Fernmeldeanlagen mit Fernspeisung, wenn der Strom kleiner als AC 10 mA oder DC 30 mA istEF, EUP, L

Quelle: Durchführungsanweisung zu § 8 Nr. 2 der DGUV Vorschrift 3, Tabelle 5

Was daraus folgt

Sieben Positionen sind über 50 V AC ausdrücklich für die EuP freigegeben, aber immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Zwei Positionen bleiben strikt der Elektrofachkraft vorbehalten: die Fehlereingrenzung in Hilfsstromkreisen und Arbeiten zum Abwenden erheblicher Gefahren. Wer diese Zuordnung missachtet, verstößt gegen § 3 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3, mit den entsprechenden bußgeld- und regressrechtlichen Folgen.

Was darf eine EuP, und was nicht? Die sieben Praxisfragen

Sieben Situationen, die in nahezu jedem Betrieb vorkommen — und die Antwort, die sich aus der Vorschrift ergibt.

Hände beim Wechsel eines Schalters im freigeschalteten Zustand, daneben ein Spannungsprüfer
Der Klassiker: Steckdose oder Schalter wechseln. Zulässig für die EuP nur, wenn die Aufgabe konkret übertragen ist, im freigeschalteten Zustand gearbeitet wird und die Elektrofachkraft Leitung und Aufsicht führt.
01

Darf eine EuP eine Steckdose oder einen Schalter wechseln?

Ja, unter drei Bedingungen

Erstens muss die Elektrofachkraft der EuP diese Tätigkeit konkret übertragen haben, nicht pauschal Elektrikerarbeiten. Zweitens wird im freigeschalteten Zustand gearbeitet, mit Anwendung der fünf Sicherheitsregeln. Drittens nimmt die Elektrofachkraft Leitung und Aufsicht wahr.

Sind alle drei Punkte erfüllt, ist der Wechsel als Instandhaltung an einer elektrischen Anlage nach § 3 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3 zulässig. Eigenverantwortlich darf die EuP das nie, auch nicht nach fünf Jahren Übung. Fehlt einer der drei Punkte, ist die Arbeit unzulässig, egal wie gut sie ausgeführt wird.

02

Darf eine EuP Sicherungen wechseln? Auch NH-Sicherungen?

Ja

Tabelle 5 nennt in Position 3 das Herausnehmen und Einsetzen nicht gegen direktes Berühren geschützter Sicherungseinsätze mit geeigneten Hilfsmitteln ausdrücklich als Tätigkeit für Elektrofachkraft und EuP, vorausgesetzt, es ist gefahrlos möglich. Das umfasst NH-Sicherungen.

Die Durchführungsanweisung zu § 8 Nr. 2 nennt dazu zwei Schutzmaßnahmen: NH-Sicherungsaufsteckgriffe mit fest angebrachter Stulpe und Gesichtsschutz in Form eines Schutzschirms. Ein Aufsteckgriff ist ein isolierter Handgriff, der auf den Sicherungseinsatz aufgesteckt wird; die Stulpe ist die daran fest angebrachte Manschette, die Hand und Unterarm gegen einen Lichtbogen abschirmt. Schraubsicherungen in Bereichen, die nur mindestens EuP zugänglich sind, gelten nach der Durchführungsanweisung zu § 4 Abs. 6 als Bedienhandlung.

03

Darf eine EuP einen Schaltschrank öffnen oder den Schaltraum betreten?

Ja

Der Zutritt zu abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten ist Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen gestattet. Dazu zählen laut BG ETEM abgeschlossene Schalt- und Verteilungsanlagen, Transformatorzellen, Schaltzellen, Verteilungsanlagen in Blechgehäusen und Maststationen. Elektrotechnische Laien dürfen dort nicht hinein.

Das ist einer der wenigen Punkte, an denen die EuP-Qualifikation einen ganz konkreten Zugang eröffnet, unabhängig von einer einzelnen Arbeitsübertragung. Was die EuP dort dann tun darf, richtet sich wieder nach der übertragenen Aufgabe.

04

Darf eine EuP ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen?

Ja, sogar in eigener Verantwortung

Das ist die weitreichendste Befugnis, die eine EuP überhaupt hat. Die Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 stellt klar: Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person übernehmen, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden.

Das ist eine echte Ausnahme vom Grundsatz, dass die EuP nie in eigener Fachverantwortung arbeitet. Bei ortsfesten Anlagen bleibt es beim Regelfall: Prüfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Prüffristen: ortsfeste Anlagen vier Jahre, in Betriebsstätten besonderer Art ein Jahr; ortsveränderliche Betriebsmittel Richtwert sechs Monate, auf Baustellen drei Monate, bei einer Fehlerquote unter zwei Prozent verlängerbar.

05

Darf eine EuP Leuchtmittel wechseln?

Ja

Das ist der klassische Einsatzfall. Bei Nennspannungen bis 1000 V in Bereichen, die mindestens elektrotechnisch unterwiesenen Personen zugänglich sind, nennt die Durchführungsanweisung zu § 4 Abs. 6 das Auswechseln von Meldelampen ausdrücklich als Bedienhandlung zum Wiederherstellen des Sollzustandes.

06

Darf eine EuP eine defekte Verlängerungsleitung reparieren?

Ja, mit anschließender Pflichtprüfung

Die mechanische Instandsetzung, also Stecker oder Kupplung tauschen und Adern neu anschließen, kann der EuP übertragen werden — unter den bekannten Bedingungen: Aufgabe konkret zugewiesen, im freigeschalteten Zustand, unter Leitung und Aufsicht.

Zwingend vorgeschrieben ist danach eine Prüfung. Die Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 verlangt, dass vor Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung sichergestellt wird, dass die Anforderungen der elektrotechnischen Regeln eingehalten werden. Ohne diese Prüfung darf das Betriebsmittel nicht wieder in Betrieb genommen werden.

07

Darf eine EuP einen Herd anschließen?

Kommt auf Stecker oder Festanschluss an

Das Einstecken eines Gerätes mit Stecker in eine passende Steckdose ist eine Bedienhandlung. Das darf jeder, auch ein Laie.

Der feste Anschluss an eine Herdanschlussdose ist dagegen Errichten beziehungsweise Ändern einer elektrischen Anlage nach § 3 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3. Das ist Sache der Elektrofachkraft.

Leitung und Aufsicht: die am häufigsten missverstandene Anforderung

Unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft — dieser Halbsatz taucht in jeder Definition auf und wird im Betriebsalltag regelmäßig falsch gelesen. Die Durchführungsanweisung zu § 3 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 definiert ihn präzise.

Eine erfahrene Elektrofachkraft beobachtet die Arbeit an einer offenen Niederspannungsverteilung
Überwachen oder Beaufsichtigen: Ob die Elektrofachkraft danebenstehen muss, entscheidet sie selbst — nach Schwierigkeit, Gefährdung und Erfahrung der EuP.
Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft sind alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln von Personen, die nicht die Kenntnisse und Erfahrungen einer Elektrofachkraft haben, sachgerecht und sicher durchgeführt werden können.

Durchführungsanweisung zu § 3 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3, zitiert im KomNet-Dialog 42824

Konkret bedeutet das

  • Überwachen der ordnungsgemäßen Errichtung, Änderung und Instandhaltung

  • Anordnen, Durchführen und Kontrollieren der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einschließlich des Bereitstellens von Sicherheitseinrichtungen

  • Unterrichten der elektrotechnisch unterwiesenen Personen

  • Unterweisen von elektrotechnischen Laien über sicherheitsgerechtes Verhalten, erforderlichenfalls das Einweisen

  • Überwachen, erforderlichenfalls Beaufsichtigen der Arbeiten und der Arbeitskräfte

Überwachen oder Beaufsichtigen: Der Unterschied, der über die Anwesenheit entscheidet

Überwachen

Erfordert nicht unbedingt die körperliche Anwesenheit der Elektrofachkraft. Sie ist erreichbar, kennt die Aufgabe, hat sie freigegeben und kontrolliert das Ergebnis.

Beaufsichtigen

Die Elektrofachkraft richtet ihre Aufmerksamkeit auf die Ausführung der Arbeit und die ausführende Person. Sie ist am Arbeitsort präsent. Die Durchführungsanweisung zu § 7 präzisiert: Beaufsichtigung erfordert die ständige ausschließliche Durchführung der Aufsicht. Daneben dürfen keine weiteren Tätigkeiten durchgeführt werden.

Muss die Elektrofachkraft danebenstehen?

Nein, nicht generell. Aber sie entscheidet, wann sie es doch muss, und trägt die Verantwortung für diese Entscheidung. Das ist die vielleicht wichtigste Erkenntnis dieses Artikels.

Wonach die Elektrofachkraft diese Entscheidung trifft

01

Schwierigkeitsgrad der Arbeiten

02

Die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen

03

Kenntnisse, Erfahrungen und Zuverlässigkeit der elektrotechnisch unterwiesenen Person

Für den Betrieb heißt das: Bei einer erfahrenen EuP, die zum hundertsten Mal ortsveränderliche Betriebsmittel prüft, kann Überwachen genügen. Bei derselben EuP an einem neuen Anlagenteil oder bei einer bisher nicht ausgeführten Tätigkeit ist Beaufsichtigen angezeigt. Die Verantwortung, das richtig einzuschätzen, liegt bei der Elektrofachkraft.

Wie viele EuP darf eine Elektrofachkraft führen?

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstzahl. Die Zahl ergibt sich aus der Frage, ob die Elektrofachkraft ihre Leitungs- und Aufsichtsaufgabe für alle betreuten EuP noch wirksam wahrnehmen kann. Wer versucht, mit einer Elektrofachkraft zehn EuP über drei Standorte hinweg zu betreuen, wird diese Frage im Ernstfall schwer positiv beantworten.

Leitung und Aufsicht auf dem Dach: der Photovoltaikfall

Organisation und Haftung: Was der Geschäftsführer regeln muss

Die Beauftragung der Elektrofachkraft

Bevor eine einzige EuP im Betrieb tätig wird, muss der Unternehmer eine Elektrofachkraft schriftlich mit der Leitungs- und Aufsichtsführung beauftragen. Die Unfallkasse NRW verweist dafür auf die §§ 7 und 13 des Arbeitsschutzgesetzes sowie der DGUV Vorschrift 1 und nennt vier Anforderungen:

  • 01

    Der Aufgabenrahmen muss eindeutig aufgezeigt und gegenüber anderen Aufgaben abgegrenzt sein.

  • 02

    Die notwendigen Mittel, Befugnisse und Vollmachten müssen benannt und übertragen werden.

  • 03

    Die Beauftragung muss in eigener Verantwortung leistbar sein, also zur Stellung, zu den Kenntnissen und Erfahrungen der Person passen.

  • 04

    Schriftform, Gegenzeichnung durch die beauftragte Person, Aushändigung einer Kopie.

Ohne diese Beauftragung fehlt der EuP der rechtliche Rahmen — und dem Unternehmer der Nachweis, dass er seine Organisationspflichten erfüllt hat.

Die Tätigkeitsabgrenzung der EuP

Für die EuP selbst schreibt keine Norm eine schriftliche Bestellung im Wortlaut vor. Dringend zu empfehlen ist sie trotzdem, aus einem einfachen Grund: Ohne schriftliche Tätigkeitsabgrenzung lässt sich im Streitfall nicht belegen, was übertragen wurde und was nicht. Das öffnet den Vorwurf des Organisationsverschuldens. Eine belastbare Tätigkeitsabgrenzung enthält:

  • Name und Qualifikationsstand der EuP

  • Die konkret zugewiesenen Tätigkeiten, jeweils einer Position aus Tabelle 5 zugeordnet

  • Die zuständige, mit Leitung und Aufsicht beauftragte Elektrofachkraft

  • Datum der Grundunterweisung und Nachweis der jährlichen Wiederholung

  • Unterschrift von Unternehmer, Elektrofachkraft und EuP

Wer haftet, wenn etwas passiert?

Der Unternehmer

haftet gegenüber der Berufsgenossenschaft im Regress nach § 110 SGB VII bereits bei grober Fahrlässigkeit. Das Haftungsprivileg gegenüber dem verletzten Mitarbeiter greift nur bei Vorsatz. Zusätzlich drohen Bußgelder nach § 25 ArbSchG und, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde und die zugrunde liegende Pflichtverletzung mit Strafe bedroht ist, eine persönliche Geldbuße nach § 130 Abs. 3 Satz 1 OWiG von bis zu einer Million Euro.

Die beauftragte Elektrofachkraft

haftet im Rahmen ihrer übernommenen Fach- und Führungsverantwortung. Das Urteil des OLG Dresden vom 29.09.2011, Az. 8 U 374/11, zeigt, wie weit das reicht: Ein bauleitender Obermonteur wurde persönlich in Regress genommen — zugesprochen wurden zu zwei Dritteln 73.972,94 Euro Heilbehandlungskosten, 27.997,20 Euro Verletztengeld und 31.480,18 Euro Verletztenrente, zuzüglich der Feststellung, dass auch alle künftigen Aufwendungen zu zwei Dritteln zu erstatten sind.

Die EuP selbst

haftet dann, wenn sie bewusst abweichend von den Weisungen der Elektrofachkraft handelt.

Die Grenze der Verantwortung

Die Übernahme der Fach- und Führungsverantwortung bedeutet nicht, dass die Elektrofachkraft für alle durch die elektrotechnisch unterwiesene Person begangenen Handlungen verantwortlich ist, denn für Handlungen, die bewusst abweichend der Weisungen der Elektrofachkraft begangen wurden, ist die elektrotechnisch unterwiesene Person selbst verantwortlich.

Unfallkasse NRW, Handlungshilfe zum Einsatz elektrotechnisch unterwiesener Personen

Diese Grenze greift allerdings nur unter einer Bedingung: Die Weisungen müssen eindeutig und dokumentiert sein, und die EuP muss bestätigt haben, die Unterweisung verstanden zu haben. Ohne diese Dokumentation lässt sich der Vorwurf der Weisungsabweichung nicht führen. Dann bleibt die Verantwortung bei der Elektrofachkraft und über das Organisationsverschulden beim Unternehmer.

Die jährliche Unterweisung als Nachweis

§ 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 fordern eine ausreichende und angemessene Unterweisung, mindestens einmal jährlich. Auch für die EuP. Fehlt der Nachweis, gilt die Unterweisung im Streitfall praktisch als nicht erfolgt.

Pflichten und Haftung bei der jährlichen Unterweisung

Häufige Organisationsfehler im Umgang mit EuP

Fünf Muster, die bei Betriebsbesichtigungen und nach Unfällen immer wieder auftauchen.

01

Keine schriftliche Beauftragung der Elektrofachkraft

Es gibt jemanden, der das eben mitmacht, aber keine Bestellurkunde. Damit fehlt der gesamten EuP-Organisation die Grundlage.

02

Zu allgemeine Tätigkeitsübertragung

Elektrische Arbeiten im Haus ist keine Aufgabe, sondern ein Freibrief. Die Zuweisung muss so konkret sein, dass sie sich Tabelle 5 zuordnen lässt.

03

Externes Seminar als vollständiger Nachweis

Die Bescheinigung eines EuP-Grundlehrgangs ersetzt nicht die betriebsspezifische Einweisung an der konkreten Anlage.

04

Keine jährliche Wiederholung

Der Grundlehrgang liegt sechs Jahre zurück, seither wurde nichts wiederholt. Das ist ein klarer Verstoß gegen § 4 DGUV Vorschrift 1.

05

Verwechslung von EuP und EFKffT

Die EFKffT arbeitet in eigener Fachverantwortung im festgelegten Rahmen, die EuP nie. Wer eine EuP wie eine EFKffT einsetzt, überzieht das erlaubte Handlungsfeld.

Checkliste: Was vorliegen muss, bevor eine EuP tätig wird

  • Schriftliche Beauftragung einer Elektrofachkraft mit der Leitungs- und Aufsichtsführung, gegengezeichnet

  • Gefährdungsbeurteilung für die vorgesehenen Tätigkeiten

  • Nachweis der EuP-Grundunterweisung mit Datum, Unterweisendem, Inhalten, Verständnisprüfung und Unterschrift

  • Betriebsspezifische Einweisung an der konkreten Anlage, dokumentiert

  • Schriftliche Tätigkeitsabgrenzung, unterzeichnet von Unternehmer, Elektrofachkraft und EuP

  • Zugang zur Elektrofachkraft für Rückfragen jederzeit sichergestellt

  • Persönliche Schutzausrüstung passend zur Tätigkeit bereitgestellt

  • Termin für die jährliche Wiederholungsunterweisung im Kalender

Merksatz für den Geschäftsführer

Die EuP ist kein Ersatz für die Elektrofachkraft. Sie ist eine Entlastung — aber nur, wenn die Elektrofachkraft da ist, beauftragt ist, führt und Aufsicht führt. Fehlt eine dieser Komponenten, ist die EuP formell kein rechtmäßig eingesetztes Personal.

Marcel Kroner, Gründer der Akademie für Elektrische Sicherheit

Fachliche Verantwortung

Marcel Kroner

Gründer der Akademie für Elektrische Sicherheit

Gelernter Elektroniker für Automatisierungstechnik, studierter Ingenieur, sieben Jahre verantwortliche Elektrofachkraft bei der DB Netz AG. Heute Bereichsleiter eines Ingenieurbüros in der Bahnbranche und weiterhin im Beruf.

Die meisten Betriebe setzen ihre EuP nicht falsch ein. Sie können im Ernstfall nur nicht belegen, dass sie es richtig getan haben.
Mehr über Marcel Kroner

Häufige Fragen

Was Betriebe uns zur EuP am häufigsten fragen

Eine EuP darf die ihr konkret übertragenen elektrotechnischen Arbeiten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausführen. Eigenverantwortlich darf sie keine Arbeiten an elektrischen Anlagen durchführen, mit einer Ausnahme: die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten.

Nicht zwingend. Es wird unterschieden zwischen Überwachen, das die körperliche Anwesenheit nicht unbedingt erfordert, und Beaufsichtigen, das die Anwesenheit am Arbeitsort bedeutet. Welche Stufe erforderlich ist, entscheidet die Elektrofachkraft nach Schwierigkeitsgrad, Gefährdung sowie Kenntnissen, Erfahrungen und Zuverlässigkeit der EuP.

Nein. Die Qualifikationsstufen sind an Ausbildung und Nachweis geknüpft, nicht an die Dauer der Tätigkeit. Auch ein Hausmeister mit 30 Jahren EuP-Erfahrung bleibt EuP.

Für die EuP selbst schreibt keine Norm eine schriftliche Bestellung im Wortlaut vor. Schriftform ist aber für die Beauftragung der Elektrofachkraft mit Leitungs- und Aufsichtsführung erforderlich. Für die EuP ist eine schriftliche Tätigkeitsabgrenzung dringend zu empfehlen, um Umfang und Grenzen der übertragenen Aufgaben nachweisen zu können.

Nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich. Bei Jugendlichen mindestens halbjährlich.

Nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 Jugendarbeitsschutzgesetz darf der Arbeitgeber Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigen, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins, mangelnder Erfahrung oder mangelnder Ausbildung nicht erkennen oder nicht abwenden können. § 22 Abs. 2 lässt eine Ausnahme nur zu, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: Es ist zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich, der Jugendliche ist nach Ausbildungsstand und körperlichem Leistungsvermögen den besonderen Gefahren gewachsen, und sein Schutz ist durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet.

Nein. Außerhalb ihres schriftlich definierten Tätigkeitsbereichs ist eine EFKffT elektrotechnischer Laie, nicht EuP. Das ist ein häufiges Missverständnis mit erheblichen Haftungsfolgen.

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten. Hier darf die EuP nach der Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 der DGUV Vorschrift 3 sogar die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung übernehmen.

Ja. Der Zutritt zu abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten ist Elektrofachkräften und elektrotechnisch unterwiesenen Personen gestattet, Laien nicht. Was sie dort tun darf, richtet sich nach der übertragenen Aufgabe.

Ja, nach Tabelle 5 Position 3, mit geeigneten Hilfsmitteln und wenn es gefahrlos möglich ist. Die Durchführungsanweisung nennt dazu NH-Sicherungsaufsteckgriffe mit fest angebrachter Stulpe und Gesichtsschutz.

Fazit

Drei Bedingungen, ohne die es nicht geht

Die Frage, was eine EuP darf, hat eine präzise Antwort, sobald man sie im Rahmen von Tabelle 5 der DGUV Vorschrift 3 stellt. Für Geschäftsführer läuft sie auf drei Bedingungen hinaus, die alle drei erfüllt sein müssen.

01

Nichts eigenverantwortlich

Die EuP arbeitet immer unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft. Die einzige echte Ausnahme ist die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel.

02

Nichts ohne Beauftragung

Bevor eine EuP tätig wird, muss eine Elektrofachkraft schriftlich mit der Leitungs- und Aufsichtsführung beauftragt sein.

03

Nichts ohne Dokumentation

Grundunterweisung, jährliche Wiederholung, Tätigkeitsabgrenzung, Bestellurkunde — wer diese vier Dokumente nicht sauber führt, hat im Streitfall nichts in der Hand.

Konkret für den nächsten Monat

  • 01

    Für jede eingesetzte EuP prüfen, ob Bestellurkunde der Elektrofachkraft, schriftliche Tätigkeitsabgrenzung und aktuelle Jahresunterweisung vorliegen.

  • 02

    Lücken identifizieren und schriftlich dokumentieren.

  • 03

    Fehlende Unterweisungen zeitnah nachholen, mit dokumentierter Teilnahme.

  • 04

    Einen Prozess etablieren, der sicherstellt, dass jede neue EuP vor der ersten Tätigkeit die vollständige Dokumentation vorliegen hat.

  • 05

    Bei neuen Anlagen oder Aufgabenwechsel die Tätigkeitsabgrenzung anpassen, nicht einfach fortschreiben.

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