Für den Anschluss von Geräten, die zum eigenen Gewerk gehören, ist die EFKffT gedacht. Beim Kunden kommt der Eintrag im Installateurverzeichnis dazu.
Küchenmonteure, Heizungs- und Sanitärbetriebe schließen täglich Geräte an, die elektrisch betrieben werden. Die DA zu § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3 nennt als Beispiel festgelegte Tätigkeiten „nach § 5 Handwerksordnung, bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln“. § 5 HwO erlaubt einem Handwerksbetrieb Arbeiten in anderen Handwerken, „wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen“.
Zwei Stellen werden konkret. KomNet, die Arbeitsschutz-Wissensdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen, nennt im Dialog 43931 als Beispiel, dass „Küchenmonteure eigenverantwortlich Elektroherde anschließen und deren korrekten Anschluss überprüfen können“. Die BG BAU zählt für das Installationsgewerbe den „Anschluss von Heizungen, elektrisch gesteuerten Urinalen, Warmwasserbereitern, Lüftungsanlagen oder anderen mit dem Gewerk zusammenhängenden Anlagen“ auf (BauPortal 3/2022). Sie verlangt, dass der Unternehmer „konkret und herstellerbezogen“ festlegt, welche Anlagen und Komponenten angeschlossen, ausgetauscht oder repariert werden dürfen. Ausgeschlossen bleibt nach der BG BAU „die Erweiterung um einen neuen Stromkreis ab Verteilung“.
Beim Kunden zusätzlich: das Installateurverzeichnis
Die EFKffT ist eine Qualifikation nach Arbeitsschutzrecht. Wer an der Elektroanlage des Kunden hinter der Hausanschlusssicherung arbeiten darf, regelt § 13 Abs. 2 Satz 4 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV): nur der Netzbetreiber oder ein Installationsunternehmen, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Das Landgericht Dortmund wertete schon das Anklemmen eines Durchlauferhitzers an die vorhandene Leitung als Änderung der Anlage, weil dabei auf die zur Anlage gehörende Leitung eingewirkt werde (Urteil vom 11.11.2020, Az. 10 O 4/20). Klären Sie deshalb vor dem ersten Einsatz beim Kunden, ob Ihr Betrieb selbst im Installateurverzeichnis steht oder mit einem eingetragenen Elektrobetrieb zusammenarbeitet. Wie diese Abgrenzung im Handwerk aussieht, zeigt der Beitrag Dürfen Dachdecker Solarmodule anschließen?.